DR. THOMAS
VON PLEHWE

RECHTSANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF

VERTRETUNG
IN DRITTER INSTANZ

DRITTE INSTANZ

Die Praxis ist auf die Beratung und Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen und vor dem Europäischen Gerichtshof, auf Rechtsgutachten sowie auf die beratende und begleitende Optimierung von Rechtsmitteln mit Blick auf die dritte Instanz spezialisiert.

Branchenkenntnis und langjährige Erfahrung in der Führung und Begleitung von  Rechtsmittelverfahren zu allen wirtschaftsrelevanten Themen einschließlich der Klagebündelung sowie Groß- und Massenverfahren (Diesel; LKW-Kartell) sind die Grundlage einer am Erfolg ausgerichteten Dienstleistung. Aufgeschlossenheit für neue, insbesondere auch digitale Entwicklungen und die vorausschauende Einschätzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind notwendige Elemente realistischer, zielorientierter und massgeschneiderter Prozeßberatung und Vertretung. Die eigene unbedingte persönliche Verantwortung in jedem einzelnen Fall wird gewährleistet und schließt eine maßvolle Unterstützung durch revisionsrechtlich erfahrene wissenschaftliche Mitarbeiter ein.

SCHIEDSVERFAHREN

Mehrjährige Tätigkeit und Erfahrung als Schiedsrichter (deutsch/englisch).

Anerkennung und Anfechtung von Schiedssprüchen.

Schwerpunkte

Die Spezialisierung des Rechtsanwalts beim BGH liegt in der Prozessführung in dritter Instanz und darauf ausgerichteten Beratung. Sie ist fachsäulenunabhängig und ganzheitlich. Verfahren werden vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen, vor den übrigen Obersten Gerichtshöfen des Bundes und vor dem Europäischen Gerichtshof geführt. Auf Wunsch erstreckt sich die Beratung auf die revisionsorientierte Begleitung von Rechtsmitteln in den Vorinstanzen.

Vor dem Bundesgerichtshof wird die Vertretung vor allen Zivilsenaten, dem Kartellsenat und dem Senat für Landwirtschaftssachen übernommen. Dementsprechend breit gefächert ist die Erfahrung u.a. auf folgenden Gebieten: internationales Privat- und Verfahrensrecht; Europarecht; allgemeine Zivilsachen; Kapital- und Personengesellschaftsrecht; aktienrechtliche Spruchverfahren; Unternehmensbewertung; Kartell- und Beihilfenrecht (u.a. Eisenbahn; Schienen- und LKW-Kartelle; Rundfunk; Holzvermarktung; Flughäfen; Großverfahren); Eisenbahnrecht; Insolvenzrecht und Sanierung, Restrukturierung; Versicherungsrecht; Bau- und Architektenrecht; Recht des unlauteren Wettbewerbs (einschließlich Arznei-und Lebensmittelrecht, Nahrungsergänzungsmittel; Agrarchemie); Urheberrecht (einschließlich Film- und Musikurheberrecht; Rechtewahrnehmung) und gewerbliche Schutzrechte/IP einschließlich Patent-, Marken- und Designrecht; Presserecht und Medien, digitale Technologien; Kapitalanlagen; Wohnungseigentumsrecht; Haftungsrecht der freien Berufe; Produkthaftung und Impfschäden; nationale und internationale Familiensachen einschließlich rechtsgestaltender Beratung (pre- und postnup); Erbsachen; Agrarrecht; Amtshaftung; Kunstrecht und Restitution; Völkerrecht und Haftung für Kriegsverbrechen (Distomo; Kunduz); Steuer- und Steuerverfahrensrecht.

 

ZUR PERSON

Dr. Thomas von Plehwe

Aufgewachsen und Hochschulreife in London. Studium in Bonn und London. Nach dem Studium an der Universität Bonn promotionsbegleitende und dann hauptamtliche Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Bonn (Prof. Dr. Jochen Schröder). Sodann Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Landgericht Bonn und als singular zugelassener Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Köln, zuletzt als Partner der Sozietät Heuking. Langjähriger Prüfer im Ersten Staatsexamen (JPA Köln). Seit 2001 Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof.

Promotion mit kollisionsrechtsvergleichender Dissertation auf dem Gebiet des internationalen Sachenrechts (Bonn); Fachanwalt für Steuerrecht (RAK Köln); Kartellrechtsdiplom PGDip EC Competition Law (King’s College, London); CertHE Psychology (OU).

Vortragstätigkeiten und Veröffentlichungen auf den Gebieten des Rechtsmittelrechts, internationalen Privat- und Verfahrensrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und Arzneimittelrechts, des Presserechts und des Gesellschaftsrechts sowie auf den Gebieten des Kunstrechts und des Kulturgüterschutzes. Mitautor des Nomos Kommentars zum BGB (internationales Sachenrecht und internationales Immissionsschutzrecht).

Fremdsprachen englisch (fließend), italienisch, französisch.

Mitgliedschaften

Deutscher AnwaltVerein (DAV), International Bar Association (IBA), American Bar Association (ABA), Federal Bar Association, Union des Avocats Européens (UAE), British Institute of International and Comparative Law (BIICL), European Association of Private International Law (EAPIL), Deutsche Vereinigung für Internationales Recht (DVIR), Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), Studienvereinigung Kartellrecht, Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR), Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), AIPPI, Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Deutscher Baugerichtstag, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, Schmalenbach Gesellschaft, Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht, Arbeitskreis Insolvenzrecht Köln, Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht, Resolution, Deutscher Verein für Internationales Seerecht (DVIS), Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).

Pro bono

Seit 2021 Mitglied des Vorstandes des Deutschen AnwaltVereins (DAV) sowie vom Vorstand entsandtes Mitglied der Geschäftsführenden Ausschüsse der Arbeitsgemeinschaften Migrationsrecht, Betreuungsrecht und Kanzleimanagement des DAV.

Zuvor Vorsitzender des Vereins der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (2003-2008), Mitglied des Vorstandes und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (2011-2021), Mitglied der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (2003-2015), Mitglied des ad hoc-Ausschusses BGH-Anwaltschaft der Bundesrechtsanwaltskammer (2017-2018), Vizepräsident der Union des Avocats Européens (Europäischer Anwaltsverein, UAE, 1996-1997) und Mitglied des Justizprüfungsamtes am OLG Köln (1995-2015).

Pro bono Vertretung in dritter Instanz nach Absprache.

ESG-Nachhaltigkeit wird verwirklicht oder angestrebt.

PRESSESTIMMEN

„Hohe fachliche Kompetenz, sehr pragmatisch“ (JUVE-Handbuch 2014/2015)

„Erste Wahl, einfach gut“; „erfolgreich, hohes Engagement“ (JUVE-Handbuch 2015/2016)

„Sehr gründlich, überragende Sachkunde“ (JUVE-Handbuch 2016/2017)

„Scharf- und feinsinnig“ (JUVE-Handbuch 2017/2018)

„Sorgfältige, gründliche und juristisch fundierte Arbeit“ (JUVE-Handbuch 2019/2020)

„Viel Erfahrung als Instanzanwalt, kann die drängenden Rechtsfragen gut dem BGH präsentieren“ (JUVE-Handbuch 2021/2022)

„Hervorragender Stratege“ (Kartellrecht); „gute Kenntnisse im Gesellschaftsrecht“ (Konfliktlösung) (JUVE 12/2021)

„Klare Gedanken, klare Sprache, überlegene Schriftsätze“ (JUVE-Handbuch 2022/2023)

„Kenntnisreich im Gesellschaftsrecht; extrem „user friendly““ (JUVE-Handbuch 2023/2024)

„Sachkundig in Insolvenzthemen“ (Insolvenz und Restrukturierung); „Erfahren im Kapitalanlagerecht“ (Investmentfonds); „Extrem sorgfältig und durchdacht“ (IP) (JUVE 04/2024)

„Großartiger, sehr erfahrener BGH-Anwalt ohne Allüren“ (JUVE-Handbuch 2024/2025)

„Immer gründlich und fundiert, extrem erfahren“ (Medien); „Ausgezeichneter, prägnant formulierender Jurist, persönlich sehr angenehm“ (Bank-, Finanz- und Versicherungsaufsichtsrecht); „Konstruktiv und sehr kollegial“ (Insolvenz und Restrukturierung) (JUVE 06/2025)

„Ausgezeichneter, prägnant formulierender Jurist, persönlich sehr angenehm“ (JUVE-Handbuch 2025/2026)

Kontakt

Unsere Adresse


Dr. Thomas von Plehwe
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
Karlstraße 22-24
76133 Karlsruhe

Tel.: +49 721 886 211
Fax: +49 721 888 535

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